Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht
Die Kanzlei Bernd Sundermeyer. hat sich auf das Bau- und Architektenrecht spezialisiert.
Die Kanzlei Bernd Sundermeyer hat sich auf das Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Bauvorhaben werfen häufig eine Vielzahl von Rechtsfragen auf, die für die Beteiligten eine große wirtschaftliche Bedeutung haben. Aufgrund des erforderlichen Zusammenwirkens vieler Beteiligter beim Bau kommt es häufig zu Streitigkeiten. Seit vielen Jahren haben wir deshalb unseren Tätigkeitsschwerpunkt umfassend auf das Immobilienrecht einschließlich steuerlicher Fragen, das heißt auf das private Baurecht, Architektenrecht und Maklerrecht sowie auf das öffentliche Baurecht, gelegt, da eine fachlich kompetente Beratung im Bau-, Architekten und Immobilienrecht von großer Bedeutung ist.
Wir beraten und vertreten in Zusammenarbeit mit Architekten und Bauingenieuren seit Jahren mittelständische Bauunternehmen sowie Handwerksunternehmen und Privatleute erfolgreich vom Abschluss des Bauvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Grundstückskaufvertragsgestaltung
- Bauvertragsgestaltung und- prüfung, Baubegleitung
- Finanzierung und Übertragung von Immobilien sowie Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen(u.a. Schrottimmobilien sowie unrentable Immobilien)
- Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
- Maklerrecht
- Immobilienrelevantes Steuer- und Insolvenzrecht
- Selbstständige Beweisverfahren und Klageverfahren zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen in oben genannten Bereichen.
- Baumängel
- Durchsetzung und Abwehr von Werklohnansprüchen
- Prüfung von Architektenverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Architektenhonorar
- Haftung des Architekten
- Erteilung von Baugenehmigungen, Beseitigung von Baustopps
- Baugenehmigung
Als Teil des Immobilienrechts vertreten wir auch Vermieter und Mieter auf folgenden Gebieten:
- Hilfe bei Durchsetzung von Kündigungen
- Rasche Durchsetzung von Räumungsansprüchen und Mietrückständen
- Unterstützung bei Abwehr einer Kündigung
- Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von mietrechtlichen Gewährleistungsansprüchen (Mietmängel, Mietminderung, Mängelbeseitigungsansprüche)
- Prüfung der Zulässigkeit von Mieterhöhungen bzw. Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen