Erbrecht
Die Kanzlei Bernd Sundermeyer berät Mandanten zu allen Themen des Erbrechts.
Im Erbrecht befassen wir uns insbesondere mit der Erstellung sämtlicher letztwilliger Verfügungen:
- dem Einzeltestamen,
- dem gemeinschaftlichen Testament, dem Erbvertrag und ihren Auswirkungen auch auf den Pflichtteil,
- gesetzlichem Erbrecht,
- Nachfolge bei Gesellschaften,
- vorweggenommene Erbfolge bzw. Übertragung unter Lebenden,
- Wohnungsrechten
Inhaltlich setzen wir alle Gestaltungsmittel des Erbrechts wie Teilungsanordnung, Vermächtnisse, Auflagen und Testamentsvollstreckung ein, um eine eindeutige und gerechte Gestaltung zu erreichen.
mittelbare Grundstücksschenkungen,
- Kettenschenkung,
- gemischte Schenkung,
Bereits im Vorfeld eines Testaments, erstellen wir Vorsorgevollmachten/Generalvollmachten mit und ohne Patientenverfügung.