Erbrecht

Die Kanzlei Bernd Sundermeyer berät Mandanten zu allen Themen des Erbrechts.

Im Erbrecht befassen wir uns insbesondere mit der Erstellung sämtlicher letztwilliger Verfügungen:

  • dem Einzeltestamen,
  • dem gemeinschaftlichen Testament, dem Erbvertrag und ihren Auswirkungen auch auf den Pflichtteil,
  • gesetzlichem Erbrecht,
  • Nachfolge bei Gesellschaften,
  • vorweggenommene Erbfolge bzw. Übertragung unter Lebenden,
  • Wohnungsrechten

Inhaltlich setzen wir alle Gestaltungsmittel des Erbrechts wie Teilungsanordnung, Vermächtnisse, Auflagen und Testamentsvollstreckung ein, um eine eindeutige und gerechte Gestaltung zu erreichen.

mittelbare Grundstücksschenkungen,

  • Kettenschenkung,
  • gemischte Schenkung,

Bereits im Vorfeld eines Testaments, erstellen wir Vorsorgevollmachten/Generalvollmachten mit und ohne Patientenverfügung.

Anwaltskanzlei
Bernd Sundermeyer
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